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Abfindung als Arbeitnehmer

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Abfindung
als Arbeitnehmer

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Abfindungen - Haben Sie diese Dokumente unterzeichnet?

Grundsätzlich ist es die Pflicht des Arbeitgebers dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer nicht mit Arbeitsausfall konfrontiert werden. Im Notfall kann er darauf berufen, dass Überstunden abgebaut werden müssen.

Sollte es doch zum Fall der Kurzarbeit kommen, dann muss dies vorab vertraglich festgelegt sein, wenn der Arbeitgeber sie einseitig anordnen möchte. Es darf keine Kurzarbeit eingereicht werden, wenn es nicht im Arbeitsvertrag, Betriebsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt worden ist.

Wenn Sie eine solche Vereinbarung nicht unterschrieben haben – das können wir für Sie prüfen – dann können Sie Abfindungen einfordern. Wir unterstützen Sie gern, kontaktieren Sie uns bei Fragen.

Wann Abfindungen ohne Zustimmung des Arbeitgebers geltend sind

Eine Abfindung ist grundsätzlich dann auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich, wenn durch ein Urteil das Auflösen der Arbeitgeber-Arbeitnehmer Beziehung aufgehoben wird – beispielsweise im Fall einer Arbeitsunfähigkeit.

Wir machen jedoch auch die Erfahrung, dass wir im Fall einer Kündigung oft durch das Herbeiführen eines Vergleichs eine Abfindung für unseren Mandanten erzielen können.

Lassen Sie sich jetzt von unseren Rechts-Experten beraten.

Die Höhe einer möglichen Abfindung

Es gibt hier keine rechtliche Grundlage. Die Praxis zeigt aber, dass Abfindungen oft nach dieser Formel berechnet werden:

Abfindung = Beschäftigungsjahre * (Bruttogehalt * 0,5)

Dadurch, dass es keine rechtliche Festlegung gibt und der Arbeitgeber frei entscheiden kann ist es umso wichtiger seine Position zu prüfen und zu stärken. Prüfen Sie alle notwendigen Variablen, um die Abfindungshöhe zu erzielen, die Ihnen tatsächlich zusteht.

Möchten Sie eine mögliche Abfindung prüfen lassen?

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Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite!
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Wobei wir Ihnen helfen wollen

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