Cannabis: Welche Strafen drohen bei Anbau und Handel?
Welche Strafe kommt beim Anbau auf einen zu?
Unter dem Anbau von Cannabis versteht man prinzipiell das Aufziehen einer Pflanze durch gärtnerische Bemühungen. Allerdings ist schon das Aussäen der Samen strafbar, auch wenn anschließend keinerlei Einfluss mehr auf die Pflanze ausgeübt wird. Der spätere Nutzen des Endproduktes ist hierbei nicht von Belangen. Ob zum eigenen Verzehr, zum Verkauf oder zur einfachen Aufzucht, der Anbau ist in jedem Fall strafbar.
Das Strafmaß bei Cannabis-Anbau liegt grundsätzlich zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Hierbei sind der THC-Gehalt und die Umstände des jeweiligen Einzelfalles von Bedeutung.
Mit welcher Strafe muss beim Handel mit Cannabis gerechnet werden?
Der Handel mit Cannabis ist grundsätzlich eine Tätigkeit in Zusammenhang mit Cannabis, die mit der Absicht vollzogen wird, einen wirtschaftlichen Vorteil zu erreichen. Darunter fällt nicht nur der eigentliche Verkauf der Droge, sondern bereits der Anbau der Pflanze, falls dieser mit der Absicht der späteren Veräußerung durchgeführt wurde.
Beim Handel ist es schwer, eine allgemeine Aussage über das Strafmaß zu treffen. Um dies festzulegen ist vor allem die Frage, ob es sich um eine geringe oder nicht geringe Menge handelt von Bedeutung. Dies wird in jedem Fall individuell per Gutachten bestimmt, welches den Wirkstoffgehalt ermittelt.
Im Falle einer geringen Menge wird es vermutlich auf eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren hinauslaufen. Wird jedoch mit einer nicht geringen Menge gehandelt, erhöht sich das Strafmaß auf bis zu 15 Jahre. Hier ist eine Strafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe in der Regel ausgeschlossen. Ein besonderer Fall wäre hier die Einfuhr. Geschieht dies in einer nicht geringen Menge, ist eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren ausgeschlossen.
Liegt jedoch ein minder schwerer Fall vor, so verringert sich die Strafe, sowohl bei einer geringen, also auch bei einer nicht geringen Menge an Cannabis.