Bild: TATSIANAMA / shutterstock.com
Nachdem erst Mitte Februar das Ende der Vergleichsverhandlungen verkündet wurde, gab der Vzbv nun bekannt, dass die Gespräche nun doch weitergeführt werden. Doch wie geht es jetzt weiter?
Die erste deutsche Musterfeststellungsklage dient grundsätzlich, wie es der Name schon erahnen lässt, der Feststellung, ob die unzulässig verwendete Abschalteinrichtung eine sittenwidrige Schädigung darstellt. Das Ergebnis der Musterfeststellungsklage können anschließend alle angemeldeten Personen in den folgenden Einzelklagen verwenden. Anmelden konnte sich grundsätzlich jeder private Käufer, der vom VW-Abgasskandal betroffen ist. Die Zahl beläuft sich Berichten zu Folge auf rund zwei Millionen, wovon sich wohl ca. 460.000 Kunden tatsächlich anmeldeten.
Die Forderung nach Vergleichsverhandlung im Rahmen der Feststellungsklage bestand von Seiten der Vzbv seit geraumer Zeit. Lediglich VW weigerte sich, diese aufzunehmen. Ende vergangenen Jahres entschloss sich der Konzern allerdings doch dazu, derartige Verhandlungen zu führen, welche jedoch am 14. Februar wieder beendet wurden. Grund dafür waren laut VW unangemessene Honorarforderungen des Verbandes in Höhe von 50 Millionen Euro. Der daraufhin erzeugte öffentliche Druck der Vzbv zeigt nun seine Wirkung, da der Automobilhersteller mittlerweile bestätigte, dass es weitere Gespräche geben wird.
VW ist wohl bereits den Anhängern der Musterfeststellungsklage insgesamt eine Summe von 830 Millionen Euro anzubieten. Dadurch würde jeder Kunde, abhängig vom Fall, zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Diese Angebote können in der Folge von den Betroffenen angenommen oder abgelehnt werden. Der Verbraucherverband fordert sogar eine generelle Offerte, welche alle betroffenen Käufer umfasst und nicht nur jene, die der Feststellungsklage angehören.
Wir empfehlen Kunden in jedem Fall die Ablehnung des Vergleichsangebotes und das Vorgehen mittels Einzelklage gegen den Konzern. Diese besitzt zeitlich und finanziell deutliche Vorteile gegenüber der Musterfeststellungsklage. Ihren tatsächlichen Schadensersatzanspruch können Sie nun bei uns prüfen lassen: https://mingers.law/lp/musterfeststellungsklage/
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